Wir züchten erfolgreiche Wirtschafter
Regionallandwirtschaftskammer Südböhmen ist eine juristische Person, die laut dem Gesetz Nr. 301/1992 gegründet wurde. RAK JK vereinigt sieben Bezirkslandwirtschaftskammern und mittels denen die Schirmherrschaft von natürlichen und juristischen Personen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Nahrungsmittelindustrie übernimmt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.